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   BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94   

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https://dejure.org/1994,2829
BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94 (https://dejure.org/1994,2829)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1994 - 1 B 182.94 (https://dejure.org/1994,2829)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1994 - 1 B 182.94 (https://dejure.org/1994,2829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Darlegungserfordernis - Mangelnde Bestimmtheit einer behördlichen Auflage - Gefahr i.S.d. § 5 GastG - Zusammenwirken mehrerer Einzelumstände - Verfahrensrechtliche Beanstandung - Inaugenscheinnahme - Rechtliche Bewertung - Privatgutachten - Gerichtliches ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94
    Das Gericht verletzt Verfahrensrecht, wenn es die Grenzen der ihm zur Verfügung stehenden Sachkunde überschreitet und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwGE 68, 177 [182]; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 25.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 117 S. 197).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 25.89

    Asylrecht - Homosexualität - Gleichgeschlechtliche Kontakte - Iran -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94
    Das Gericht verletzt Verfahrensrecht, wenn es die Grenzen der ihm zur Verfügung stehenden Sachkunde überschreitet und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwGE 68, 177 [182]; Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 25.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 117 S. 197).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 55.89

    Auslegung einer Nebenbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, daß der Regelungsgehalt eines Verwaltungsaktes dann, wenn er sich nicht schon aus dem Wortlaut selbst eindeutig ergibt, in entsprechender Anwendung des für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden § 133 BGB zu ermitteln ist (vgl. z.B. Beschluß vom 6. April 1989 - BVerwG 7 B 55.89 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 4).
  • BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 36.81

    Landesrechtliche Regelung - Eingangstür einer Gaststätte - Betriebszeit

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94
    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluß vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 B 8.84 - (Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 2) und ähnlich in seinem Urteil vom 9. August 1983 - BVerwG 1 C 36.81 - (Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 10 = GewArch 1984, 35) ausgeführt, die Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG setze voraus, daß ein konkretes Vorkommnis die Besorgnis begründet, die in der Bestimmung aufgeführten Rechtsgüter seien gefährdet.
  • BVerwG, 07.02.1984 - 1 B 8.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94
    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluß vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 B 8.84 - (Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 2) und ähnlich in seinem Urteil vom 9. August 1983 - BVerwG 1 C 36.81 - (Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 10 = GewArch 1984, 35) ausgeführt, die Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG setze voraus, daß ein konkretes Vorkommnis die Besorgnis begründet, die in der Bestimmung aufgeführten Rechtsgüter seien gefährdet.
  • BVerwG, 22.12.1992 - 4 B 251.92

    Genehmigungsbedürftigkeit eines Bauvorhabens - Änderung der Nutzung einer

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94
    Eine durchgeführte Augenscheinseinnahme bleibt als Beweisaufnahme auch dann eine zulässige Sachverhaltsermittlung, wenn der den Beweis aufnehmende Richter an der späteren Entscheidung nicht mitwirkt (Beschluß vom 22. Dezember 1992 - BVerwG 4 B 251.92 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Die darin genannten Gesichtspunkte können erst recht bei dem milderen Mittel der Auflage berücksichtigt werden (Urteil vom 30. März 1993, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 1995, a.a.O. Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 - BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 - BVerwG 1 B 12.90 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 1 B 182.94 - Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 6 = GewArch.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05

    Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

    Die Auflage setzt voraus, dass ohne sie die konkrete Gefahr besteht, dass in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die durch das gewerbliche Spielrecht geschützten Rechtsgüter eintreten wird, etwa dass ein Versagungsgrund nach Abs. 2 eintritt (vgl. Urteil vom 2. Juli 1991 BVerwG 1 C 4.90 BVerwGE 88, 348 = Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 11 = GewArch 1991, 429; Beschluss vom 22. Februar 1990 BVerwG 1 B 12.90 Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 4 = GewArch 1990, 179; Beschluss vom 16. September 1994 BVerwG 1 B 182.94 Buchholz 451.41 GastG § 5 Nr. 6 = GewArch 1995, 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 6 S 21/04

    Gaststättenrechtliche Auflage; Bierausschank im Nahbereich eines Fußballstadions

    Die Klägerin rügt, das Verwaltungsgericht lasse für die Auflage eine abstrakte anstelle der nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG erforderlichen konkreten Gefahr (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.09.1994, GewArch 1995, 34; Metzner, Gaststättengesetz, 6. Aufl. 2002, § 5 Randnr. 38 m.w.N.) genügen.
  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 22 CS 09.1961

    Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; nachträgliche Auflage zu einer

    Auch eine derartige Sachlage steht der Annahme einer konkreten Gefahr nicht entgegen (vgl. BVerwG vom 16.9.1994, GewArch 1995, 34).
  • VG Gießen, 08.12.2008 - 8 L 4454/08

    Vorschubleisten von Alkoholmissbrauch; Preisgestaltung

    § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG erfordert eine konkrete Gefahr (BVerwG, B. v. 16.09.1994 - 1 B 182.94 -, GewArch 1995, 34 r.Sp.; VGH BaWü, U. v. 10.06.1994 - 14 S 1065/93 -, NVwZ-RR 1995, 654, 655 l.Sp.; Pöltl, GastR, 5. Aufl. 2003, Rdnr. 22 zu § 5; Guckelberger, LKV 2008, 385, 389 l.Sp.) und damit eine Sachlage, die bei ungehindertem objektiv zu erwartenden Geschehnisablauf in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führen kann (Schröder/Führ, NVwZ 2008, 145, 146 l.Sp.; Pöltl, a.a.O.).
  • VG Regensburg, 13.11.2014 - RN 5 K 14.1125

    Rechtsgrundlage zur Durchsetzung von Verstößen gegen

    Eine solche Auflage setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine konkrete Gefahr voraus (BVerwG, B.v. 07.02.1984 - 1 B 8/84 - juris Rn. 3; BVerwG, B.v. 16.09.1994 - 1 B 182/94 - juris Rn. 5).
  • VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 5753/02

    Auflage zum Ausschank nur alkoholreduzierter Getränke (Leichtbier) in Nähe eines

    Von dieser Ermächtigung darf die zuständige Behörde Gebrauch machen, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt, dagegen ist nicht Voraussetzung, dass diese eine bestimmte Ursache hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.09.1994 - 1 B 182.94 -, GewArch 1995, 34 - 35).
  • VG Augsburg, 28.07.2010 - Au 4 K 09.1268

    Gaststättenrecht; nachträgliche Beschränkung der Besucherzahl einer

    Der Tatbestand des § 5 GastG setzt eine konkrete Gefahr voraus, nicht aber, dass diese eine bestimmte Ursache hat; auch aus dem räumlichen Zuschnitt einer Gaststätte, der Ausstattung der Räume und der Nutzung können sich Gefahrenlagen derart konkretisieren, dass eine Auflage - etwa zur Vermeidung oder leichteren Bekämpfung von Bränden - geboten ist (BVerwG vom 16.9.1994, GewArch 1995, 34 f.).
  • VG Augsburg, 07.08.2009 - Au 4 S 09.1077

    (Unbegründeter) Antrag; auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer

    Zwar ist grundsätzlich zur Abwendung einer konkreten Gefahr auch eine nachträgliche angemessene Beschränkung der Besucherzahl einer Gaststätte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GastG möglich (BVerwG vom 16.9.1994 GewArch 1995, 34 f. und vom 22.2.1990 GewArch 1990, 179 f.).
  • VG Sigmaringen, 15.02.2005 - 9 K 595/03

    Beschränkung der Besucherzahl einer Diskothek durch Auflage in der

    Auch aus dem räumlichen Zuschnitt einer Gaststätte, der Ausstattung der Räume und der Nutzung können sich beispielsweise Gefahrenlagen derart konkretisieren, dass eine Auflage etwa zur Vermeidung oder leichteren Bekämpfung von Bränden geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 16.09.1994 - 1 B 182.94 -, GewArch 1995, 34).
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